Von Landwirtschaft und Apotheken

Seit inzwischen ca. 3,5 Jahren befasse ich mich in meiner Forschung vor allem mit den Umweltfolgen der Landwirtschaft sowie mit Agrarumweltpolitik. In dieser Zeit habe ich oft Beschwerden seitens der Landwirt*innen gehört bzw. gelesen, die mit der (wachsenden) Zahl der Regularien, denen ihre landwirtschaftliche Praxis unterliegt, unzufrieden sind. Mitunter wird dies gar als ein Grund für das Höfesterben genannt. Bei allem Verständnis für diese Unzufriedenheit ist mir letztens aufgefallen, dass es eine andere Quelle gibt, aus der ich ähnliche Beschwerden höre – die aber hinsichtlich „Durchreguliertheit“ nach meiner Wahrnehmung dann doch in einer ganz eigenen Liga spielt: Apotheken.

Zunächst zwei kurze Anmerkungen vorab: die Unzufriedenheit der Landwirt*innen ist nicht unbegründet, denn deutsche und EU-Agrarpolitik sind inzwischen sehr inkohärente Gebilde, die über Jahrzehnte gewachsen sind und meist eher neue Elemente hinzugewannen, als dass alte Elemente wieder entfernt würden. Zweitens möchte ich meinen Artikel nicht als ein „Habt euch nicht so, woanders ist es schlimmer!“ verstanden wissen (eine Form des Whataboutism) – wie in diesem Blog in einem generelleren Kontext bereits ausgeführt, halte ich eine solche Argumentation für nur bedingt hilfreich. Gleichwohl finde ich es nicht verkehrt, wenn man sich bewusst macht, wie es „anderswo“ funktioniert oder eben nicht funktioniert – zumal empirische Ergebnisse nahelegen, dass Landwirt*innen den administrativen Aufwand mitunter überschätzen. Und was Regulierung anbetrifft, sind Apotheken tatsächlich schwer zu übertreffen. Andererseits gibt es auch erstaunliche Parallelen zwischen der Situation von Apotheken und landwirtschaftlichen Betrieben in Deutschland.

Disclaimer: Die meisten Aussagen über die Situation von und in Apotheken entstammen einer nicht-repräsentativen Befragung (n=1) meiner Frau, die Apothekerin ist, ergänzt durch einzelne Crosschecks, z. B. wenn es um Zahlen oder konkrete Gesetze geht.

Laut dem Statistischen Bundesamt gibt es in Deutschland 266.700 landwirtschaftliche Betriebe, in denen 940.100 Menschen beschäftigt sind (ca. 3,5 Personen pro Betrieb), wobei knapp ein Drittel von ihnen Saisonarbeitskräfte sind. Allein seit 2010 ging die Anzahl der Betriebe um 33.000 zurück (-10,8%), die Zahl der Arbeitskräfte um ca. 140.000 (-13%). Die Zahl der Apotheken ist deutlich geringer – laut der Bundesvereinigung deutscher Apothekerverbände (ABDA) gibt es in Deutschland derzeit ca. 19.000 Apotheken, in denen 160.600 Menschen beschäftigt sind (ca. 8,5 Personen pro Apotheke), allerdings häufig mit Teilzeitverträgen. 2010 lag die Zahl der Apotheken bei fast 21.500 – ein Rückgang von etwa 11,5%. Interessanterweise sind fast 90% der Apotheken-Beschäftigten Frauen (73% bei Pharmazeut*innen/approbierten Apotheker*innen, nahezu 100% bei Pharmazeutisch-technischen (PTA) und Pharmazeutisch-kaufmännischen Assistent*innen (PKA)). In der Landwirtschaft sind hingegen nur etwas mehr als ein Drittel der Arbeitskräfte weiblich.

In beiden Bereichen wird ein „Sterben“ festgestellt und beklagt; allerdings geht dieses in Landwirtschaft schon deutlich länger – während die Zahl der Apotheken um 2005 herum ihren Höhepunkt erreichte, ist die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe bereits seit Jahrzehnten rückläufig. Andererseits ist das Apothekensterben in ländlichen Gebieten besonders ausgeprägt – eine Nebenfolge der Urbanisierung und des ländlichen Strukturwandels.

Soweit die „Rahmendaten“. Wie sieht es mit der „Durchreguliertheit“ aus? Nun, in der Landwirtschaft gibt es definitiv viel „Papierkram“, um den sich die Betriebe kümmern müssen, sowie viele Beschränkungen ihrer Aktivitäten – sie müssen Anträge stellen auf Direktzahlungen und ggf. weitere Zahlungen (z. B. Agrarumweltmaßnahmen), für diese müssen sie zudem Bedingungen der Cross-Compliance und des Greening erfüllen, im Bereich der Düngung ist eine Nährstoffvergleich auf Basis der für die bearbeiteten Flächen zu führenden Schlagkartei, in sog. Nitratkulissen gibt es zusätzliche Beschränkungen der Düngungspraxis, Stallanlagen müssen nach Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigt werden… Darüber hinaus gibt es bestimmt weitere „lästige“ Regeln und bürokratische Vorgänge, die ich noch gar nicht kenne.

Nichtsdestotrotz bringt der Beruf „Landwirt*in“ auch viele Freiheiten mit sich – die Arbeitszeiten legt die Natur des Jobs fest, nicht eine externe Bürokratie; die Preise für die abgesetzten Produkte sind immerhin Marktpreise, auch wenn die Märkte mitunter sehr verzerrt sind (und auch wenn Robert Habeck letztens Mindestpreise für Agrarprodukte gefordert hat); man braucht keinen bestimmten Abschluss, um auf einem Hof arbeiten zu können. Und letztlich ist man sein*e eigene*r Herr*in.

Wie ist denn bei den Apotheken? Nun, Marktpreise gibt es – allerdings nur auf Produkte, die nicht verschreibungspflichtig sind (also Lifestyle-Produkte wie Cremes oder Schampoos sowie Bagatell-Produkte wie Traubenzucker oder Aspirin). Alles, was verschreibungspflichtig ist – also das, wofür Apotheken primär da sind, denn das meiste andere bekommt man auch in der Drogerie –, wird in Rahmen der Regelungen der Arzneimittelpreisverordnung abgegolten. Und da gibt es aktuell eine klare Vorgabe – 3% des Einkaufspreises + 8,35€, für jedes Medikament, ob es Nasentropfen für 15€ sind oder Zytostatika oder Biopharmazeutika im 4- bis 5-stelligem Bereich. Kein besonders großes Markup… Hinzu kommt, dass es bei vielen Medikamenten zahlreiche wirkungsgleiche Varianten von verschiedenen Herstellern gibt, teilweise mit sehr unterschiedlichen Preisen – die Apotheken sind aber verpflichtet, diejenigen Produkte abzugeben, deren Hersteller einen sogenannten Rabattvertrag mit der Krankenkasse des Patienten haben. Selbst, wenn auf dem Rezept das Produkt eines anderen Herstellers steht. Gibt die Apotheke ein Analogprodukt ab, für das es mit der Krankenkasse keinen Rabattvertrag gibt, bleibt sie auf den Kosten sitzen – die Krankenkasse ist weder verpflichtet noch (üblicherweise) willens, dies abzugelten. Das bedeutet zum einen ein recht hohes unternehmerisches Risiko (gerade angesichts der sowieso schmalen Margen), zum anderen einen sehr hohen Prüfaufwand – zu dem eigentlich noch die Prüfung der Interaktionen mit anderen von der Patientin eingenommenen Medikamenten hinzukommt, die von vielen Ärzten versäumt wird (und wegen derer sich viele Apotheker*innen die elektronische Gesundheitskarte wünschen).

Auch bezüglich der Ausstattung einer Apotheke gibt es klare Regelungen – so muss beispielsweise jede Apotheke ein voll ausgestattetes zweigeteiltes Labor (offiziell: ein Labor und eine Rezepturstelle) haben, in dem a) Medikamente hergestellt werden (insbesondere custom-made Salben, aber auch Tabletten und andere) sowie b) stichprobenmäßig Medikamente auf ihre Inhaltsstoffe kontrolliert werden. Auch eine Mindestgröße gibt es (110 m2), ein Beratungszimmer ist ebenfalls vorgeschrieben.

Interessant sind auch die Regelungen bezüglich der Öffnungszeiten und Belegschaft. Während für alle normalen Läden ein Sonntagsverkaufsverbot gilt, ist es bei Apotheken sozusagen andersherum – für sie regelt das Gesetz (konkret: die Apothekenbetriebsordnung), wann sie geschlossen haben dürfen. Des Weiteren ist klar geregelt, wer in der Apotheke während der Öffnungszeiten da sein muss. Grundsätzlich gibt es nämlich drei bis vier Gruppen von Apothekenangestellten: approbierte Apotheker*innen (abgeschlossenes Pharmaziestudium mit Staatsexamen), Pharmazeutisch-technische Assistent*innen (PTA; abgeschlossene Ausbildung), Pharmazeutisch-kaufmännische Assistent*innen (PKA; abgeschlossene Ausbildung; keine Berechtigung, selbstständig in der Offizin Medikamente zu verkaufen) sowie das im Aussterben befindliche DDR-Relikt Pharmazie-Ingenieur*innen. Während der Öffnungszeiten muss jederzeit mindestens ein*e Apotheker*in anwesend sein – als Ausnahmeregelung darf er*sie bis zu sechs Wochen im Jahr durch eine*n Pharmazie-Ingenieur*in vertreten werden. PTA und PKA dürfen nicht allein und ohne Aufsicht arbeiten.

Dies sind nur ein paar besonders spannende Beispiele, die ich über die Jahre von meiner Frau aufgeschnappt habe. Es ist eine andere Art von „Durchreguliertheit“ als bei landwirtschaftlichen Betrieben – nicht verwunderlich, denn Apotheken sind primär Orte des Vertriebs, nicht der Produktion (obwohl immer noch erstaunlich viele Medikamente vor Ort hergestellt werden). Dennoch haben beide natürlich eine Gemeinsamkeit, die sich hinter der Zahl der speziellen Regularien verbirgt – sowohl Nahrungsmittel als auch Medikamente sind im wörtlichen Sinne überlebenswichtig. Bei landwirtschaftlichen Betrieben kommt hinzu, dass ihre Aktivitäten einen großen Einfluss auf die ebenfalls überlebenswichtige Umwelt haben. Das bedeutet im Umkehrschluss natürlich nicht, dass all die Regelungen richtig sind. Viele mögen unnötig, übertrieben oder gar redundant sein, und darüber sollte im öffentlichen Diskurs diskutiert und gestritten werden. Was aus meinen losen Ausführungen jedoch klar werden sollte: Landwirt*innen sind nicht die Einzigen, die von vielen Regularien betroffen sind (Gleiches gilt im Umkehrschluss für Apotheker*innen); und die Tatsache, dass es diese Regularien grundsätzlich gibt, liegt in der Wichtigkeit dessen, was Landwirt*innen und Apotheker*innen tun. Leider fehlt es gerade für Erstere oft an Anerkennung – aber dies ist ein Thema für einen anderen Beitrag…

2 Gedanken zu “Von Landwirtschaft und Apotheken

  1. Sie haben von Landwirtschaft anscheinend keine Ahnung. In Brandenburg muss jeder der die EU-Beihilfe beantragt einen landwirtschaftlichen Abschluss nachweisen.
    Unsere Tochter ist approbierte Apothekerin und kennt beide Seiten und ist der Meinung um sämtliche Auflagen, Bestimmungen usw. Umsetzten zu können reicht eine einfache Ausbildung in der Landwirtschaft von vor 20 Jahren nicht aus.
    Das Landwirtschaftsamt ist auch der Meinung um eine Düngebilanz zu erstellen, müsse man studiert haben oder eine Fachfirma beauftragen.

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