Warum Entfristung und Finanzierung aus Drittmitteln in der Wissenschaft kein grundsätzlicher Widerspruch sein müssen

Gastbeitrag von Jens Rommel (Schwedische Landwirtschaftliche Universität Uppsala)

Unter dem Twitter-Hashtag #IchBinHanna und im gleichnamigen Buch findet die Debatte um prekäre Arbeitsbedingungen in der deutschen Wissenschaftscommunity ihren jüngsten Höhepunkt. In der Diskussion äußern Wissenschaftler:innen ihren Frust über Kettenverträge, Befristungen und die daraus entstehenden Abhängigkeiten und Ineffizienzen im deutschen Wissenschaftsbetrieb. Aus der Ferne verfolge ich diese und andere Debatten mit großem Interesse, weil ich überzeugt bin, dass Wissenschaft eine hohe gesellschaftliche Bedeutung hat und dass gute Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft eine wichtige Voraussetzung für exzellente Forschung und Lehre sind. Mir fällt immer wieder auf, dass der Aspekt des Drittmittelpoolings in der deutschen Debatte um bessere Arbeitsbedingungen und planbare Karrierewege in der Wissenschaft nur am Rande vorkommt, wohingegen er aus meinem schwedischen Arbeitsalltag nicht wegzudenken ist.

In diesem Gastbeitrag beschreibe ich was Drittmittelpooling ist, welche Rolle es in meinem schwedischen Arbeitsalltag spielt und welche Rahmenbedingungen für erfolgreiches Drittmittelpooling vorliegen müssen. Meine Betrachtungen sind subjektiv und spekulativ. Sie regen aber hoffentlich zum Nachdenken an und bieten eine neue Perspektive auf Arbeitsbedingungen von Wissenschaftler:innen in Deutschland und tragen im Idealfall zur Verbesserung der Situation bei.

Drittmittel und Befristungspraxis in Deutschland

Die Forschungslandschaft wird stark von Drittmitteln bestimmt. Drittmittel sind Gelder, die von Wissenschaftler:innen wettbewerblich bei Stiftungen, der Deutschen Forschungsgemeinschaft, den Förderprogrammen der Europäischen Kommission (Horizon Europe) und der Ministerien oder bei der Privatwirtschaft zur Durchführung eines zeitlich und inhaltlich begrenzten Forschungsprojekts eingeworben werden. Der Anteil der Drittmittel an den Gesamtausgaben für die Wissenschaft ist stetig gestiegen und in manchen Disziplinen werden mehr als die Hälfte der befristet beschäftigten Mitarbeiter:innen aus Drittmitteln finanziert.[1] Die Sinnhaftigkeit der starken Orientierung an der Einwerbung von Drittmitteln wurde an anderer Stelle bereits kritisch diskutiert.[2]

Im Arbeitsalltag von Wissenschaftler:innen sind Drittmittel ein häufiger Befristungsgrund, der die Sonderstellung der Wissenschaft mit ihrer sehr hohen Befristungsquote mitbestimmt. Mehr als 90% der wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen unter 45 sind in Deutschland befristet beschäftigt – viele davon auf der Basis von Drittmitteln. Da drittmittelfinanzierte Projekte selten direkt aneinander anschließen, kommt es für viele Wissenschaftler:innen in Deutschland immer wieder zu Phasen von Arbeitslosigkeit, kurzfristigen Überbrückungen, Werkverträgen etc. Der Verwaltungsaufwand der durch Drittmittel begründeten Befristung ist enorm, da Unterlagen mit jedem Arbeitsvertrag an einer neuen Einrichtung auch neu eingereicht und bearbeitet werden müssen. Selbst mehrere Jahre nach der erfolgreichen Promotion bedeutet dies für Wissenschaftler:innen oft die lückenlose Dokumentation von Arbeitsverträgen und Zeugnissen bis hin zum Abiturzeugnis (gern in Form beglaubigter Kopien in Papierform). Jede Einrichtung und jedes Bundesland folgt dabei ihren eigenen Regeln, die es Wissenschaftler:innen erschweren, Unterlagen einfach bereit zu halten.

Abb 1. Deutscher Wissenschaftler beim Vorbereiten der Unterlagen für den nächsten befristeten Arbeitsvertrag

Drittmittelpooling – Ein Definitionsversuch

Drittmittelpooling (oder „Mischfinanzierung”) bezeichnet die Idee, unbefristet beschäftigte wissenschaftliche Mitarbeiter:innen ganz oder teilweise aus zeitlich und inhaltlich begrenzten  Projektgeldern („Drittmitteln”) zu finanzieren. Mitarbeiter:innen bearbeiten dann neben Dauer- auch Projektaufgaben. In einem Positionspapier fordert der sächsische Ring Christlich-Demokratischer Studenten (ein der CDU nahestehender Studierendenverband in der Hochschulpolitik) zu prüfen, inwiefern entfristete Mitarbeiter:innen aus Drittmitteln finanziert werden können. Der Vorschlag sieht vor, dass die Leitungsebene einer Einrichtung Beschäftigte unbefristet einstellen darf (vorstellbar ist hier vielleicht ein Umfang von 30–40% vom Durchschnitt der Einwerbungen aus den letzten sechs Jahren), während diese aber weiterhin Projektarbeit leisten. Sollten Drittmittel langfristig substantiell sinken, bleibt das Mittel der betriebsbedingten Kündigung – ähnlich der Privatwirtschaft also. Laura Adamietz und Johanna Künne kommen in ihrem Rechtsgutachten „Drittmittelbefristungen und Selbstverpflichtungen: Wie aktiv darf die Personalpolitik der Hochschulen sein?“ im Auftrag der Max-Traeger-Stiftung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft zum Schluss, dass eine solche „Mischfinanzierung“ grundsätzlich möglich ist und somit wahrscheinlich zum normalen Gestaltungsspielraum der Personalpolitik von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen gehört (Seite 44).

Die Einwerbung und Bearbeitung von drittmittelfinanzierten Projekten ist inzwischen ohnehin so fest im Forschungsalltag verankert, dass manche sie als Daueraufgabe betrachten:

Im gegenwärtigen Wissenschaftssystem sind Drittmittelbeantragung und -bearbeitung im Übrigen derart umfassend und persistent, dass sie selbst zu Daueraufgaben geworden sind – weshalb sie auch von Dauerstellen aus geleistet werden sollten. Fachspezifische Pools mit entfristeten Projektbearbeiter*innen wären eine aussichtsreiche Entsprechung zu etablierten Praktiken in der Wirtschaft, wo ebenfalls Mitarbeiter*innen auf entfristeten Stellen verschiedene Projekte nacheinander bearbeiten, und das bei wachsender Expertise. Hier trüge die Risiken dann eben nicht mehr das Personal als flexible Verschiebemasse, sondern die jeweilige Hochschule oder Wissenschaftsinstitution.[3]

Obwohl die Idee des Drittmittelpooling an verschiedenen Stellen der Debatte also immer wieder auftaucht, spielt sie im deutschen Forschungsalltag kaum eine Rolle. Ganz anders sieht dies in meinem Arbeitsalltag in Schweden aus.

Drittmittel und Befristungspraxis in meinem schwedischen Arbeitsalltag

Vor einigen Jahren entschieden ich und meine Familie uns, nach Schweden zu ziehen, wo ich eine Postdoc-Stelle an der Schwedischen Agraruniversität in Uppsala angenommen habe. Neben Abenteuerlust und fachlichen Überlegungen spielten dabei auch die in Schweden stärker planbaren Karrierewege in der Wissenschaft eine wesentliche Rolle. Zuvor hatte ich an einer Universität und zwei außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Deutschland gearbeitet. Mit zwei Kindern und weit jenseits der 30 Jahre war ich aber nicht mehr bereit (und konnte es mir finanziell auch nicht leisten), mich von den vielen Zufällen im deutschen Wissenschaftssystem abhängig zu machen und auf den nächsten Vertrag mit begrenzter Laufzeit zu hoffen. Angestrebt habe ich einen Arbeitsplatz, an dem ich gemeinsam mit meiner Familie im Idealfall selbst über den nächsten Berufswechsel entscheiden kann. 

Nach einer zweijährigen Beschäftigung als Postdoc wurde ich als wissenschaftlicher Mitarbeiter in Schweden unbefristet angestellt. Nach dem schwedischen Arbeitsrecht wäre eine weitere Befristung von zwei Jahren nach der Postdoc-Phase zwar möglich gewesen. Grundsätzlich orientiert sich die Befristungspraxis in Schweden aber sehr viel stärker an der Privatwirtschaft und jahrelange Kettenverträge nach der Promotion sind eine Ausnahme. Eine Entfristung ist zwar auch in Schweden nicht der Regelfall und wird an verschiedenen Einrichtungen sehr unterschiedlich gehandhabt, an unserem Department gibt es jedoch mehrere Mitarbeiter:innen, die entfristet sind. Auffällig ist, dass bei fast allen die Finanzierung aus Drittmitteln trotzdem eine sehr große Rolle spielt. Entfristung und Finanzierung aus Drittmitteln sind also grundsätzlich vereinbar. In meiner Wahrnehmung wird diese Vereinbarkeit in Deutschland von vielen Akteur:innen des Wissenschaftssystems nicht einmal in Betracht gezogen. 

Mein Gehalt setzt sich aus verschiedenen Finanzierungsquellen zusammen. Neben einer gewissen Grundfinanzierung sind Lehre und Betreuung wichtig. Diese werden an unserer Universität in einer umfassenden Kosten- und Leistungsrechnung erfasst. Betreute Abschlussarbeiten oder Einzelvorlesungen in von Kolleg:innen koordinierten Kursen bedeuten immer, dass nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel Gelder aus Lehrbudgets meiner Stelle zugeschrieben werden. Betreue ich eine Masterarbeit an der Uppsala-Universität, mit der es viele Kooperationen gibt, schreibt die Verwaltung meines Departments eine Rechnung für die Betreuungsleistung. Natürlich kann so eine umfassende Kosten- und Leistungsrechnung dazu führen, dass Dinge nur noch ökonomisch betrachtet werden und die intrinsische Motivation bei Aufgaben, die im System nicht vorgesehen sind, nachlässt. Andererseits trägt diese Erfassung aber auch erheblich zur Sichtbarmachung, Wertschätzung und Transparenz bei. Der Mangel an Dokumentation und Transparenz der vielen unsichtbaren Leistungen des „wissenschaftlichen Nachwuchses“ (bzw. die Zuschreibung dieser Leistungen zu Lehrstühlen und Professor:innen statt zu den Personen, die eigentlich die Arbeit leisten) in Deutschland bedeutet eben auch Nachteile in Bewerbungsverfahren und den ständigen Austausch von Gefälligkeiten in Arbeitsbeziehungen mit starken Machtgefällen.

Deutlich mehr als die Hälfte meines Gehalts stammt jedoch aus Drittmitteln aus derzeit zwei europäischen (AgriFoodBoost, Contracts2.0) und vier schwedischen Projekten (IMPULSE, EPIC (Economic policy instruments to reduce greenhouse gas emissions from the Swedish food sector), ein Projekt zur Klimaanpassung in der Landwirtschaft, ein Projekt zu Recyclingverhalten in Kooperation mit einem kommunalen Wohnungsbauunternehmen). Diese Mittel wurden von mir und Anderen eingeworben. Im schwedischen Projektalltag kommt es oft vor, dass Personen mit spezieller Expertise für einige Stunden oder Tage auf ein Projekt gebucht werden, wenn sie zu diesem beitragen. Dies entspricht also in etwa dem im obigen Zitat beschriebenen Vorgehen in der Wirtschaft.

Funktionieren tut das Drittmittelpooling wohl vor allem dank einer effizienten digitalisierten Verwaltung, einer gemeinsamen Identität der Universität und des Departments und der (sinnvoll begrenzten) Bereitschaft, Finanzierungslücken aus der Grundfinanzierung auszugleichen. Sollten Drittmittel und andere Finanzierungsquellen (Lehre, Betreuung etc.) langfristig ausbleiben, besteht für die Universität die Möglichkeit einer betriebsbedingten Kündigung. Auch hier entsprechen die Vertragsbedingungen also in etwa denen in der Wirtschaft. Dies stellt für mich aber noch immer eine deutliche Verbesserung der Situation gegenüber den prekären Arbeitsbedingungen in der deutschen Wissenschaft dar. Unter anderem war es mit einem unbefristeten Vertrag sehr viel einfacher, eine Hypothek für einen Hauskauf aufzunehmen.

Herausforderungen und Fazit

Die wichtigsten zu klärenden Fragen und sich daraus ergebene Herausforderungen wurden bereits angesprochen: Wer kann über eine Entfristung mit Drittmittelpooling entscheiden und unter welchen Bedingungen ist eine Entfristung mit Drittmittelpooling sinnvoll? Eine Verschlechterung des Status Quo ist zwar denkbar, aber nicht sehr wahrscheinlich. Plausibel und wünschenswert wäre es, wenn Entfristungsmodelle mit Drittmittelpooling zunächst an Einrichtungen stattfinden die über Departmentstrukturen verfügen, da an den oftmals sehr spezialisierten Lehrstühlen das Profil stark von den Stelleninhaber:innen geprägt ist. Departmentstrukturen erlauben die Übernahme breiter gestreuter Daueraufgaben durch entfristete Mitarbeiter:innen, den sogenannten Mittelbau. Fluktuationen in der Einwerbung und Grundfinanzierung lassen sich durch den größeren „Hedging-Pool“ leichter abfedern. Für eine flexible und digitalisierte Verwaltung sollte die Buchführung über geleistete Stunden in einzelnen Aufgabenbereichen und Projekten kein Problem darstellen. Zu klären bleibt die Haltung der Drittmittelgeber:innen, welche aber eigentlich ein starkes Interesse am Verbleib von Personen und mehr Planbarkeit haben sollten, da sich so auch Projektziele nachhaltiger und langfristiger verwirklichen lassen.

Das Drittmittelpooling adressiert nur einen kleinen Ausschnitt der vielen Herausforderungen des (deutschen) Wissenschaftssystems. Es erlaubt aber – in einem zugebenermaßen überschaubaren Rahmen – einzelnen Einrichtungen, dem wissenschaftlichen Nachwuchs bessere Arbeitsperspektiven zu bieten. Es bleibt zu hoffen, dass Erfahrungen mit Drittmittelpooling vermehrt gesammelt und breit diskutiert werden.


[1] https://www.forschung-und-lehre.de/politik/universitaeten-zu-50-prozent-aus-projekt-und-drittmitteln-finanziert-500

[2] Siehe z. B. https://www.nature.com/articles/s41562-021-01286-3.epdf

[3] Amrei Bahr, Kristin Eichhorn, Sebastian Kubon (2022). #IchBinHanna: Prekäre Wissenschaft in Deutschland, Suhrkamp, S. 112f.

2 Gedanken zu “Warum Entfristung und Finanzierung aus Drittmitteln in der Wissenschaft kein grundsätzlicher Widerspruch sein müssen

  1. Zur Ergänzung/Klarstellung: Der gesamte Absatz „Im gegenwärtigen Wissenschaftssystem…“ ist ein wörtliches Zitat aus dem in der Fußnote zitierten Buch.

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