Eine Moral, die auf das entgegenkommende Substrat geeigneter Persönlichkeitsstrukturen angewiesen bleibt, bliebe in ihrer Wirksamkeit beschränkt, wenn sie die Motive des Handelnden nicht auch noch auf einem anderen Wege als dem der Internalisierung erreichen könnte, eben auf dem Wege der Institutionalisierung eines Rechtssystems, das die Vernunftmoral handlungswirksam ergänzt. […] Die moralisch urteilende und handelnde Person muß sich dieses [Norm-] Wissen selbständig aneignen, verarbeiten und in die Praxis umsetzen. Sie steht unter unerhörten (a) kognitiven, (b) motivationalen und (c) organisatorischen Anforderungen, von denen sie als Rechtsperson entlastet wird.
Jürgen Habermas, Faktizität und Geltung