Investitionsförderung für nachhaltige Landwirtschaft und Quersubventionierung von Großkonzernen

In zwei aktuellen Texten (hier und da) habe ich mich für die verstärkte Nutzung von Investitionsförderung ausgesprochen als einem Instrument, das die Transformation der Landwirtschaft zu mehr Nachhaltigkeit bzw. Multifunktionalität unterstützen kann. Gestern beim Vortrag von Robert Finger (ETH Zürich) am UFZ kam die Diskussion ebenfalls auf Investitionsförderung im Kontext der Nachhaltigkeitspotenziale der Digitalisierung. Dabei ging es unter anderem um die Frage, ob man mit Investitionsförderung nicht am Ende „Agrarmultis“ wie bspw. Bayer quersubventioniert. Und ich habe mich gefragt, ob das schlimm wäre.

Investitionsförderung – sei es zum Vorantreiben nachhaltigkeitsfördernder Digitalisierung (Precision farming, Precision conservation) oder zur Unterstützung gesellschaftlich vorteilhafter Optionen zur Anpassung an den Klimawandel – bedeutet oft eine Subventionierung von Investitionen in Technologien und Maschinen (Drohnen, variable-rate-application-Technologien, Saatmaschinen etc.). Die Idee dahinter ist, dass man Betriebe dazu bringt, gesellschaftlich wünschenswerte Investitionen zu tätigen, an denen sie ein Eigeninteresse haben – aber ohne Unterstützung nicht über die notwendigen finanziellen Rücklagen verfügen. Es sind also Investitionen, die in Absenz der Förderung nicht stattfinden würden.

Die relevanten Technologien und Maschinen werden im landwirtschaftlichen Kontext häufig von Großkonzernen wie Bayer oder John Deere angeboten, die bereits über viel Marktmacht verfügen. Die Befürchtung, die in der gestrigen Diskussion aufkam, ist, dass diese Anbieter den Großteil des Investitionsfördervolumens durch höhere Preise abschöpfen würden, sodass die Gesellschaft am Ende sie quersubventioniert, statt landwirtschaftliche Betriebe zu unterstützen. Diese Befürchtung folgt der verbreiteten Skepsis gegenüber Großkonzernen und der Tendenz, kleine Unternehmen (hier: landwirtschaftliche Betriebe) großen Unternehmen vorzuziehen.

Es ist eine offene praktische Frage, ob die Anbieter der besagten Technologien wirklich das Interesse hätten, einen großen Teil der Investitionsförderung abzuschöpfen – wenn sie es nämlich täten, liefen sie Gefahr, die Nachfrage nach ihren Produkten, die durch die Förderung gerade erst entstanden ist, gleich wieder zu ersticken. Ich bin also nicht sicher, ob die Befürchtung rein „technisch“ gerechtfertigt ist.

Was ich aber noch eine viel spannendere Frage finde, ist: Selbst wenn sie es am Ende abschöpfen würden – wäre das schlimm? Aus gesellschaftlicher Sicht ist das Ziel von Investitionsförderung, dass die Investition getätigt wird und die Technologie breitere Anwendung als ohne Förderung erfährt. Dafür ist es zunächst unerheblich, bei wem die Fördergelder am Ende „landen“. Anders formuliert: Die Investitionsförderung ist in diesem Fall letztlich eine Honorierung der Bereitstellung eines öffentlichen Gutes (z. B. Reduktion von Umweltexternalitäten landwirtschaftlicher Produktion durch weniger problematische Inputs). Es ließe sich argumentieren, dass die Technologieanbieter hier die primären Bereitsteller des öffentlichen Gutes bzw. der positiven Externalität sind, nicht die landwirtschaftlichen Betriebe. Dann wäre es gerechtfertigt, dass das Geld am Ende bei ihnen landet – so sehr unsere Intuition sich dagegen wehren mag.

Natürlich bleibt die Frage, ob man damit die sowieso stattfindende und problematische Konzentration von Marktmacht nicht noch weiter befeuert. Allerdings besteht dieses Problem auch unabhängig von eventuellen Investitionsförderprogrammen – und sollte folgerichtig unabhängig von ihnen durch bspw. Regulierung im Rahmen des Kartell- und Patentrechts angegangen werden.

3 Gedanken zu “Investitionsförderung für nachhaltige Landwirtschaft und Quersubventionierung von Großkonzernen

  1. In der breiten landwirtschaftlichen Praxis ist staatliche Investitionsförderung immer mit drei Effekten verbunden:

    1. Es gibt den Mitnahmeeffekt bei Betrieben, die auch ohne öffentliche Förderung investieren würden.
    2. Es gibt den Überwälzungseffekt, weil die Anbieter von Investitionsleistungen/-gütern die öffentliche Förderung einpreisen.
    3. Der Investor ist „großzügiger“ beim Geldausgeben, weil es ja die öffentliche Förderung gibt.

    Der zweite und dritte Effekt war in der Vergangenheit in der westdeutschen Landwirtschaft erfahrungsgemäß sehr hoch. Staatliche Investitionsförderung war deshalb in der Vergangenheit immer (überwiegend) allgemeine Wirtschaftsförderung.

    Die öffentlichen Gelder ab Ende der 1970er Jahre z. B. für Boxenlaufställe haben sehr viel positive ökonomische und ökologische Hebelwirkung entfaltet. Das öffentliche Geld war sehr gut investiertes Geld.

    Bei der im Text angedachten Förderung dürften die ökonomischen und ökologischen Effekte vergleichsweise gering ausfallen. Das öffentliche Geld wird dann überwälzt kaum beim deutschen Mittelstand sondern bei weltweit agierenden Großkonzernen landen. Kann D sich das zukünftig überhaupt noch leisten?

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    • Wie im Text angeführt, geht es hier nicht um eine Wirtschaftsförderung, daher ist es erstmal unerheblich, ob der deutsche Mittelstand oder international agierende Großkonzerne profitieren (dafür gibt es eigene Politikinstrumente; es ist immer problematisch, wenn ein Instrument mehrere Ziele gleichzeitig verfolgen soll). Warum die ökologischen Effekte ebenfalls gering ausfallen sollten, erschließt sich mir nicht.

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